Für den Kauf oder die Verlängerung: Wir stellen den Kontakt zu einem externen Finanzierungspartner her und begleiten Sie durch die Schritte.
Beim Kauf eines Eigenheims oder bei einer auslaufenden Hypothek geht es um grosse Beträge. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Kreditgeber, Laufzeit und Modell. Wer sich früh kümmert, hat mehr Auswahl.
Die Finanzierungsberatung und die Vermittlung der Hypothek übernimmt ein externer Partner. ST Finanzpartner ist kein Kreditgeber und vergibt keine Hypotheken. Wir stellen den Kontakt her, helfen bei der Vorbereitung und stimmen die Finanzierung mit Ihrer Vorsorge und Ihren Versicherungen ab.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Wir klären, ob es um einen Kauf, eine Verlängerung oder eine Erhöhung geht, und welche Unterlagen nötig sind.
Wir stellen den Kontakt zum Finanzierungspartner her. Er prüft die Tragbarkeit und holt Angebote ein. Wir behalten Vorsorge und Versicherungen im Blick.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Ob für die Finanzierungsberatung beim Partner Kosten anfallen und ob wir für die Vermittlung eine Entschädigung erhalten, legen wir Ihnen vorher offen.
In der Regel verlangen Kreditgeber mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenmittel. Ein Teil davon darf nicht aus der Pensionskasse stammen. Die genauen Anforderungen prüft der Finanzierungspartner.
Möglichst früh, idealerweise einige Monate vor Ablauf. So bleibt Zeit, Angebote zu vergleichen.
Nein. Die Hypothek erhalten Sie von einem Kreditgeber. Die Beratung und Vermittlung erfolgt über unseren externen Finanzierungspartner.
Kreditgeber prüfen, ob Sie die Wohnkosten langfristig tragen können. Dazu rechnen sie meist mit einem kalkulatorischen Zinssatz von rund 5 Prozent statt dem aktuellen Zins, dazu kommen Nebenkosten und Amortisation. Diese Kosten sollten in der Regel höchstens einen Drittel Ihres Bruttoeinkommens ausmachen.
Ja, für selbst bewohntes Wohneigentum können Sie Guthaben aus Pensionskasse und Säule 3a vorbeziehen oder verpfänden. Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen aber aus anderen Eigenmitteln stammen. Ein Vorbezug hat Folgen für Ihre Vorsorge und wird besteuert; das schauen wir gemeinsam an.