Ihre Steuererklärung erstellt unser externer Treuhandpartner, abgestimmt auf Ihre Vorsorge.
Einzahlungen in die Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildungskosten oder Liegenschaftsunterhalt werden nicht immer vollständig geltend gemacht. Oft liegt das daran, dass die Steuererklärung losgelöst von der übrigen Finanzplanung entsteht.
Die Steuererklärung erstellt unser externer Treuhandpartner. ST Finanzpartner stellt den Kontakt her und sorgt dafür, dass die Angaben zu Vorsorge und Versicherungen vollständig vorliegen. Steuer- oder Treuhanddienstleistungen erbringen wir nicht selbst.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung legt der Treuhandpartner fest. Sie erfahren sie, bevor Sie den Auftrag erteilen. Das Erstgespräch bei ST Finanzpartner ist kostenlos.
Die Steuererklärung erstellt unser externer Treuhandpartner. ST Finanzpartner erbringt selbst keine Steuer- oder Treuhanddienstleistungen.
Weil wir Ihre Vorsorge und Versicherungen kennen. So gehen Abzüge wie Einzahlungen in die Säule 3a nicht vergessen.
Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung in der Regel bis Ende März einzureichen. Eine Fristerstreckung können Sie beim Steueramt beantragen, im Kanton Zürich auch online. Wer früh Kontakt aufnimmt, hat beim Treuhandpartner mehr Auswahl bei den Terminen.
Ja. Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dafür braucht es die Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung, die wir mit Ihnen zusammenstellen.
Die Kosten legt der Treuhandpartner fest, je nach Umfang Ihrer Steuererklärung. Sie erfahren den Preis, bevor Sie den Auftrag erteilen.